VERTEIDIGUNG
Vor der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht.
Vor der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht.
Bei Einvernahmen der Polizei oder der Staatsanwaltschaft sowie bei Gerichtsprozessen vor Bezirksgericht, Obergericht oder Bundesstrafgericht. Wir vertreten Ihre Interessen vor den Behörden in der ganzen Schweiz.
Einer Einsprache gegen einen Strafbefehl oder eines Urteils des Bezirksgericht. Wir liefern eine Zweitmeinung zu Ihrem Fall oder erstellen auf Verlangen ein Gutachten.
Erfahren Sie hier, wie Sie als nächstes vorgehen sollten.
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